Stunde (Ist-Std) |
tatsächlich abgelaufene, aber
leistungsmäßig nicht definierte Arbeitsstunde; |
Soll-Stunde (Soll-Std) |
geplante, aber leistungsmäßig nicht
definierte Arbeitsstunde; |
Normal-Zeit |
eine Arbeitszeit, in der ‚normal', also
100% geleistet wird.
Unter Normalleistung wird nach Refa eine Bewegungsausführung
verstanden, die dem Beobachter hinsichtlich der Einzelbewegungen,
der Bewegungsfolge und ihrer Koordinierung besonders harmonisch,
natürlich und ausgeglichen erscheint. Sie kann
erfahrungsgemäß von jedem in erforderlichem Maße
geeigneten, geübten und voll eingearbeiteten Arbeiter auf
die Dauer und im Mittel der Schichtzeit erbracht werden, sofern
er die für persönliche Bedürfnisse und
gegebenenfalls auch für Erholung vorgegebenen Zeiten
einhält und die freie Entfaltung seiner Fähigkeiten
nicht behindert wird. |
Normal-Stunde (N-Std) |
Arbeitsstunde mit definierter Arbeitsleistung
von 100%; |
Ist-Normal-Stunde (Ist-N-Std) |
tatsächlich gearbeitete Stunde mit einer
Leistung von 100%; |
Soll-Normal-Stunde (Soll-N-Std) |
geplante Stunde mit 100% Arbeitsleistung; |
korrigierte Normal-Stunde (kor.N-Std) |
Stunde mit einer Arbeitsleistung, die von 100%
abweicht und deren Leistung in Prozent an der 100% Leistung
gemessen ist. Rechnerisch ist sie das Produkt aus Ist-Std x
Leistungsfaktor. |
direkt verrechenbare Stunden (d.v.Std) |
Arbeitsstunden, die einem
Verursacher/Kostenträger direkt zugerechnet werden
können. |
nicht direkt verrechenbare Stunden
(n.d.v.Std) |
Entweder sind es Stunden, in denen
Arbeitsleistung erbracht (nicht lohngebundene!), oder nicht
erbracht (lohngebundene!) wurde. In beiden Fällen sind diese
Stunden einem Verursacher als Kostenträger nicht eindeutig
zuzuordnen. |
nicht direkt verrechenbare, lohngebundene
Stunden (n.d.v.,lgb.Std) |
Nicht-Anwesenheitsstunden, für die lgb. Lohn gezahlt
werden muß, der einem Kostenträger nicht eindeutig
zuzuordnen ist. |
nicht direkt verrechenbare, nicht lgb. Stunden
(n.d.v.,n.lgb.Std) |
Stunden, in denen Arbeitsleistung erbracht wird, und darum
Normal-, kor. Normal- bzw. Ist-Lohn bezahlt wird. Dieser Lohn ist
einem Kostenträger aber nicht eindeutig zuzuordnen. |
Tarifarbeitszeit-Stunden (TAZ-Std) |
Stunden der tariflich festgelegten,
wöchentlichen Arbeitszeit, die im ausgehandelten
arbeitsvertraglichen Zeitrahmen täglich zu leisten
sind. |
Mehrarbeitszeit-Stunden (MAZ-Std) |
Stunden, die über die tariflich
festgelegte wöchentliche/tägliche Arbeitszeit hinaus
und außerhalb des arbeitsvertraglich geregelten
täglichen Arbeitszeitrahmens geleistet werden. |
Basis-Stunden (B-Std) |
Zusammenfassung von Tarif- und
Mehrarbeitszeit-Stunden. |
Leistungsgrad |
|
Normalzeit |
|
Leistungsgrad (%) = |
|
x 100 |
|
Istzeit |
|
|
Normalzeit |
Leistungsfaktor = |
|
|
Istzeit |
Der Leistungsgrad drückt das Verhältnis von
beeinflußbarer Ist- zur Bezugsmengenleistung in Prozent
aus. |
Zeitfaktor |
|
1 |
Zeitfaktor = |
|
|
Leistungsfaktor |
Mit dem Zeitfaktor eines Arbeiters wird die Soll-Normal-Zeit in
kor. Soll-Normal-Zeit umgerechnet, also in die Planzeit, die
durch den individuellen Leistungsgrad eines bestimmten Arbeiters
definiert ist. |
Ist-Stunden-Lohn
(Ist-Std-L)(="Anwesenheits"-Lohn) |
Lohn, der unabhängig vom Wert, der in
einer Stunde geleisteten Arbeit, also lediglich aufgrund der in
Zeit gemessenen Anwesenheit des Mitarbeiters am Arbeitsplatz,
gezahlt wird. |
Nicht-Anwesenheits-Lohn (Ni-Anw-L) (= nicht
direkt verrechenbar, lohngebundener Lohn) |
Entgelt, das tariflich "Lohn" genannt wird,
für tariflich ausgehandelte Nicht-Arbeitszeit - Urlaub,
Feiertage, Krankheit. Da die Höhe dieses Geldes dem wirklich
verdienten Lohn entspricht, wird dieses Geld lohngebundener (lgb)
Lohn genannt. Es ist eine Gemeinkostenart, also nicht direkt
verrechenbar (n.d.v.). |
nicht direkt verrechenbarer, nicht
lohngebundener Lohn (n.d.v.,n.lgb.L) (= n.d.v.
Anwesenheits-Lohn) |
Lohn für geleistete Arbeit, für den
das Unternehmen aber keinen Kundenauftrag als Kostenträger
hat. Darum sind diese Löhne Gemeinkosten. Dieser
n.d.v.,n.lgb.Lohn steht - weil Arbeitsleistung erbracht wurde -
im Gegensatz zum n.d.v., lgb.Lohn, der eben für nicht
geleistete Arbeit gezahlt werden muß. |
Jahres-Ist-Lohnsumme |
alle in 1 Jahr gezahlten Löhne aus: TAZ,
MAZ und aus lgb. Stunden, einschließlich der
Lohnerstattungen aus der Ausgleichskasse. |
Normal-Stunden-Lohn (N-Std-L) |
Lohn, der für den Wert einer mit 100%
Leistungsgrad definierten Arbeits-Stunde geZahlt wird. |
korrigierter Normal-Stunden-Lohn
(kor.N-Std-L) |
Lohn, der für Stunden mit Leistungsgraden
unter oder über 100% gezahlt wird. Er orientiert sich am
Normal-Stunden-Lohn und wird mit Hilfe der "Schmitzschen
Lohnformel" ausge- rechnet. Sie berücksichtigt den
Leistungsfaktor des Mitarbeiters und sowohl die fixen Gemein-
kosten als auch den Risiko- und Gewinnaufschlag der d.v.
Normal-Stunde. Die Höhe des kor.N-Std-L verläuft nicht
proportional zum Lg. |
Mehrarbeitszeit-Zuschlag (MAZZ) |
das ist ein prozentualer Lohnzuschlag, der
für eine Mehrarbeits-Stunde zusätzlich zum
regulären (Basis-) Stundenlohn gezahlt wird, aus
tarifrechtlichen Gründen gezahlt werden muß. (Er
verursacht - wie jeder andere Lohn - lohngebundene Kosten.) |
Basis-Lohn (B-L) |
Lohn aus/für Tarif- und
Mehrarbeitszeit-Stden, jedoch ohne
Mehrarbeits-Zeit-Zuschläge. |
fiktiver Normal-Lohn (f.N-L) |
Lohnsumme, die regelmäßig von der
tatsächlich gezahlten abweicht. Sie ist das Produkt aus
N-Std x N-Std-L |
fiktiver d.v.Normal-Lohn (f.d.v.N-L) |
Er ist das Produkt aus d.v.N-Std x N-Std-L -
zum Beispiel je Kostenstelle; hier wird er - der f.d.v.N-L - zur
Berechnung des variablen Gemeinkosten-Prozentzuschlagsatzes als
Bezugsgröße benötigt |
Kosten (K) |
Wert, der materiellen und immateriellen
Güter, die zur betrieblichen Leistungserstellung eingesetzt
werden. |
Grundkosten (GrdK) |
sind die Werte derjenigen Güter, die zur
betrieblichen Leistungserstellung eingesetzt werden und für
die Finanzmittel gegen Beleg das Unternehmen verlassen - z.B.
Material, Strom, Fertigungslohn, Urlaub. |
Zusatzkosten (ZsK) |
sind ebenfalls Werte von Gütern, die zur
betrieblichen Leistungserstellung eingesetzt werden, für die
aber keine Finanzmittel das Unternehmen verlassen - z. B.
Eigenkapitalverzinsung, Pacht für die eigene Werkstatt. |
fixe Kosten (Kf) |
sind die Werte/Kosten derjenigen Güter,
die für das Unternehmen - unabhängig davon, ob und
wieviel betriebliche Leistung erstellt wird -, vorhanden sind,
z.B. Abschreibung der Betriebsmittel oder
Telefongrundgebühren. |
variable Kosten (Kv) |
sind die Werte/Kosten derjenigen Güter,
die proportional zur Menge der betrieblichen Leistungserstellung
anfallen. |
Einzelkosten (EK) = direkt verrechenbare Kosten
(d.v.K.) |
sind die Werte/Kosten derjenigen Güter
der betrieblichen Leistungserstellung, die dem Kundenauftrag, der
sie ausgelöst hat, direkt zugerechnet werden
können. |
Gemeinkosten (GK) = nicht direkt verrechenbare
Kosten (n.d.v.K) |
sind die Werte/Kosten derjenigen Güter
der betrieblichen Leistungserstellung, die nicht direkt einem
Kundenauftrag zugerechnet werden können (z. B. Strom,
Wasser). Ihre Gesamtheit - verteilt auf Kostenstellen und hier
differenziert nach variabel und fix - muß anteilig, d. h.,
entsprechend des direkt verrechenbaren Arbeitswertes, der in
einen Auftrag eingeht, auf die Kundenaufträge des
Zeitraumes, in dem sie angefallen sind, verteilt werden. |
Normal-Stunden-Selbstkosten-Satz
(N-Std-Sk-S) |
Er definiert die Selbstkosten einer
Kostenstelle für eine Stunde mit Normal-Leistung, also einem
Leistungsgrad von 100 %. N-Std-Sk-S = N-Std-L + GKv + GKf |
Normal-Stunden-Verrechnungs-Satz
(N-Std-V-S) |
Normal-Stunden-Selbstkosten-Satz plus
Aufschlag für Risiko und Gewinn (R + G): N-Std-V-S = N-Std-L
+ GKv + GKf + R+G |
neutraler Aufwand |
die Summe der in einer Rechnungsperiode
angefallenen Ausgaben und nicht notwendigen "Kosten", die nicht
der betrieblichen Leistungserstellung dienen. |
Zweck-Aufwand |
die Summe der in einer Rechnungsperiode
angefallenen Grundkosten. |